Es muss ein gewaltiger Auftrieb in Schillingsfürst gewesen sein am 24. November 1803. 122 Hohenlohe-Schillingsfürstische Untertanen waren vorgeladen zur Übergabe an Preußen. Am Tag darauf erfolgte – ebenfalls in Schillingsfürst – die Übergabe von 65 Preußischen Untertanen an das Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst. Ursprüngliche wollte Preußen auch 25 Untertanen aus dem Rothenburgischen Gebiet zu Oberoestheim, Unteroestheim, Bösennördlingen und Ulrichshausen übergeben. Dazu kam es nicht, weil Rothenburg, mit dem Preußen 1797 ebenfalls einen (Landespurifikationsvertrag) Vorvertrag abgeschlossen hatte, bereits seit 2. August 1802 von Bayern militärisch besetzt war. Ohne diese 25 preußischen Untertanen aus dem Rothenburgischen Gebiet bekam Schillingsfürst nur 65 neue Untertanen, während es fast doppelt so viele an Preußen abgab: 122.
Zunächst wurden an diesem 24. November 1803 in Schillingsfürst die Ratifikationsurkunden zu dem Landesvergleich ausgetauscht. Der Vertrag war damit rechtsgültig. Dann wurden die auf diesen Vormittag vorgeladenen Hohenlohischen Untertanen vorgelassen und registriert.
Die vorhandenen schillingsfürstischen Listen waren nicht auf dem neuesten Stand: 31 mal musste auf die neuen Besitzer berichtigt werden (25%). Die preußischen Listen waren noch mehr veraltet: 18 von 65 Besitzern waren neu (28%). So erschienen Witwen und Söhne anstelle von verstorbenen Untertanen. Etliche schillingsfürstische Untertanen blieben wegen Krankheit aus, preußische Untertanen hingegen fehlten wegen Schwachheit oder Alters Schwäche. Nicht alle wurden von Verwandten vertreten.
Der Herr Geheimrath von Schladen eröfnete ihnen (den bisher schillingsfürstischen Untertanen), daß von nun an sie insgesamt nicht blos wie bisher mit der Landeshoheit, sondern auch mit allen gutsherrlichen Rechten gänzlich dem Königl. Hauße Preußen angehörten, und so mit die bisher Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht von Hohenlohe Schillingsfürst bewiesene Treue, davon sie hiermit feierlich Kraft Vertrags entlaßen wurden, Sr. Königl. Majestät von Preißen und ihrem allerhöchst Königlichen Hauße zu leisten hätten.
Weiter erging die Anweisung, die ab Dezember fällig werdenden Gefälle an das zuständige Königliche (Preußische) Kammeramt zu zahlen.
Hierauf hielt der Königl. Herr Kammer vice Praesident von Haenlein eine kurze Anrede an selbige, worin er sie zu gewissenhafter und treuer Erfüllung der ihnen gegen des Königs Majestät nunmehr obliegenden neuen Pflichten anmahnte, und sie dagegen der Königl. Gnade und des Königl. Schutzes in allen billigen Dingen versichert, und nahm sie sofort einzeln in vorbemerkter Ordnung, und unter Hinweißung auf ihre des Königs Majestät bereits geleistete Huldigung als von jetzt an unmittelbare Königl. Unterthanen in Handgelübde an Eidesstatt.
Im Gegenzug wurden am 25. November 1803 in Schillingsfürst die bisher preußischen Untertanen übergeben:
Der Königliche Kammer vice Präsident Herr von Haenlein machte ihnen bekannt, daß sie vermög Landes-Vergleichs zwischen Sr. Königlichen Majestät von Preußen und Sr. Hochfürstl. Durchlaucht von Waldenburg Schillingsfürst mit allen bisher Königl. Guths- und Lehenherrlichen Rechten, Abgaben und Gefällen an Schillingsfürst, in dessen Territorio und Jurisdiction sie bereits meist ansässig seyen, gänzlich überlaßen worden, entlies sie in Gemäßheit – Königlichen Auftrags ihrer bisherigen Pflichten und allen Verbindungen gegen Se. Königl. Majestät, so wie ihrer dem Königl. Haus beschwornen Treue und Gehorsams feierlich, dankte ihnen für ihre bisher erwiesene Treue und – Anhänglichkeit, und wies sie im Namen Sr. Königl. Majestät an, daß sie nemlich Treue, Unterthänigkeit und Gehorsam, welche sie bisher gegen Se. Königl. Majestät und ihre Behörden bewiesen hätten, von nun an gegen Se. Höchstfürstlichen Durchlaucht von Hohenlohe Schillingsfürst, als ihren nunmehrigen einzigen Landesherrn, ihre Landes Kollegien und Ämter bezeugen, vom 1ten Dezbr. dieses Jahres an alle ihre Gefälle und Abgaben lediglich an die Hochfürstl: Hohenlohe Schillingsfürstl. Amts Behörden bezalen und entrichten, auch zu Bestättigung dieser abgeänderten Verhältnisse dem Hochfürstl. Hohenlohischen Herrn Commissario, Geheimenrath und Regierungs Praesidenten von Schaden das Handgelübd an Eidesstatt leisten sollen.
Dieser versicherte ihnen hierauf in einer passenden Anrede, daß wenn sie dieser ihner von dem Königl. Commissario ertheilten Weisung durch beständige Treue und Gehorsam gegen das Fürstl. Schillingsfürstl. Hauß nachkommen würden, sie sich jeder Zeit der Gnade und des Schutzes Sr. Hochfürstlichen Durchlaucht von Hohenlohe Schillingsfürst in allen billigen Dingen unfehlbar zu erfreuen haben sollten, und mit dieser Versicherung nahm er den sämtlich anwesenden jetzt durchaus Schillingsfürstl. Unterthanen das Handgelübde an Eidesstatt in der Ordnung ab, wie sie in diesem Protokoll oben verzeichnet sind.
Mit der Übergabe von Untertanen – dabei ist jeweils die ganze Familie zu verstehen – an eine andere Landesherrschaft mussten diese ihren Wohnsitz nicht verlassen und übersiedeln. Sie wohnten ja schon im Gebiet ihres neuen Landesherrn. Der preußische Untertan Georg Friedrich Abelein z.B. blieb weiter auf seinem Hof in Stilzendorf. Nur war jetzt Karl Albrecht III. von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst sein neuer Landesherr.
Umgekehrt blieb der Schillingsfürstische Untertan Paul Ebert in seinem Wohnort Brunst. Nur die Landesherrschaft übte jetzt der preußische König Friedrich Wilhelm III aus.
In jedem Ort gab es nun einheitlich nur einen Landesherrn.
Fraglich ist, ob die Untertanen die Übergaben begrüßten. Gefragt wurden sie vorher jedenfalls nicht. War der Fürst in Schillingsfürst, den man kannte, u.U. persönlich ansprechen konnte, als Landesherr beliebter als der König von Preußen im fernen Berlin, der hier vertreten wurde durch die Regierung in Ansbach und durch die Vogtämter Colmberg, Leutershausen oder Feuchtwangen? Preußen war seit 1795 neutral, bot Schutz während der napoleonischen Kriege und hatte niedrigere landesherrliche Gefälle (Steuern). Drei Jahre später stellte sich die Frage nicht mehr – beide Gebiete wurden bayerisch.