Die rot schraffierte Fläche gehörte zur Gemarkung Neureuth, lag vor dem Landesvergleich von 1803 aber in Brandenburg-ansbachischer Fraisch (Hochgerichtsbezirk). Danach war die Gemarkung Neureuth ungeteilt Hohenlohe-schillingsfürstisch.
Die rot schraffierte Fläche gehörte zur Gemarkung Neureuth, lag vor dem Landesvergleich von 1803 aber in Brandenburg-ansbachischer Fraisch (Hochgerichtsbezirk). Danach war die Gemarkung Neureuth ungeteilt Hohenlohe-schillingsfürstisch.