Am 19. Mai 1791 verließ Markgraf Alexander heimlich seine Residenzstadt Ansbach zu einer Reise ohne Wiederkehr. Begleitet wurde er von seiner Favoritin, Lady Elisabeth Craven, die ihn maßgeblich beeinflusst hatte, auf seine Fürstentümer Ansbach und Bayreuth zu verzichten. Diese wären mit dem Tod des kinderlosen Markgrafen ohnehin an das Königreich Preußen gefallen. Im Geheimvertrag mit Preußen vom 16. Januar 1791 sicherte sich Alexander für seinen Verzicht eine jährliche Leibrente von 300 000 Gulden. Vor seiner Überfahrt nach England, wo er seinen Lebensabend verbringen sollte, unterzeichnete der Markgraf am 2. Dezember 1791 das Abdankungspatent. Es wurde Anfang 1792 in Ansbach bekannt gegeben.
In Vorbereitung auf die Übernahme der Fürstentümer für Preußen hielt sich seit Oktober 1790 der dirigierende Minister Carl August Freiherr von Hardenberg in Ansbach auf. Im Juni 1791 betraute ihn Markgraf Alexander für die Zeit seiner Abwesenheit mit der Regierung. Am 19. Januar 1792 wurde Hardenberg als preußischem Kabinettsminister die Leitung aller fränkischen Geschäfte übertragen.
Hardenberg leitete die fränkischen Fürstentümer bis zum Übergang an Bayern 1806; zunächst in Ansbach, ab Sommer 1797 von Berlin aus.
Hardenberg fand kein geschlossenes Staatsgebiet vor. Lediglich die Fraisch, die Hochgerichtsbarkeit, war durch versteinte Grenzen räumlich bestimmt. Sonst erstreckte sich die Herrschaft auf Personen, auf Rechte – oft über die Fraischgrenzen hinweg.
Ziel Hardenbergs war es, dieses noch mittelalterliche Durcheinander, diese z.T. grotesken Vermischungen zu bereinigen und die ehemaligen Markgraftümer zu einem modernen Staat nach preußischem Vorbild umzugestalten.