Die Vertragspartner Ansbach und Schillingsfürst im Vergleich

Größe und Untertanenzahl:

Mit dem preußischen Fürstentum Brandenburg-Ansbach und mit der Herrschaft Schillingsfürst des Fürstentums Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst trafen zwei sehr unterschiedliche Vertragspartner zu einer Landespurifikation (Bereinigung) aufeinander.

Schillingsfürst (Stich von Matthäus Merian, 1656; Quelle: Wikimedia Commons)

Die hohenlohische Herrschaft Schillingsfürst, umschlossen von den Gebieten der Reichstadt Rothenburg und des Fürstentums Brandenburg-Ansbach, hatte, gerechnet nach den mit diesen Nachbarn gezogenen Fraisch- (Hochgerichtsbarkeits-) grenzen eine Größe von 58,8 qkm. Dazu kam mit ca. 4,5 qkm die Fläche des Amts Wildenholz, das wie eine Insel in preußischer Fraisch lag, 1 ½ bis 2 Wegstunden vom Schillingsfürster Kerngebiet entfernt. Es handelt sich dabei um die Gebiete, in denen der Fürst die Fraisch, d.h. die Hochgerichtsbarkeit, die Zuständigkeit bei Kapitalverbrechen, innehatte. Innerhalb dieser zwei hohenlohischen Fraisch-Gebiete wohnten 113 fremdherrische Untertanen (72 rothenburgische, 39 brandenburgische und 2 eichstättische); andererseits besaß Schillingsfürst 68 Untertanen außerhalb seiner Fraisch.

Auch für Brandenburg-Ansbach, das ehemalige Markgraftum, das mit der Abdankung des letzten Markgrafen Alexander 1791/1792 an Preußen überging, läßt sich mangels eines geschlossenen Territoriums mit festen Landesgrenzen eine Fläche nur nach den Fraischgrenzen ermitteln. Der preußische Minister Freiherr v. Hardenberg gibt 1792 eine Größe von 2 973 qkm an.

Das ist das 46fache des Schillingsfürster Gebiets.

Nach der Bevölkerungszahl ist Brandenburg-Ansbach mehr als 40mal so groß als Hohenlohe-Schillingsfürst. 132 123 unmittelbare Untertanen (neben 80 000 mittelbaren, mit fremden Grundherren) stellt Hardenberg für 1787 fest.

Für Schillingsfürst wurden 558 Untertanen (Familien) ermittelt. Das sind etwa 3 300 Einwohner.

Nach Vollzug des Landesvergleichs von 1803 hatte Schillingsfürst 57 Untertanen (ca. 350 Einwohner) weniger. Als das Fürstentum Schillingsfürst 1806 Bayern zufiel, kamen 2940 Seelen unter bayerische Landeshoheit.

Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst vor dem Landesvergleich 1803: Dargestellt sind die Fraisch- (Hochgerichtsbarkeits-) Grenzen zu Brandenburg-Ansbach (von Speiersteige im Uhrzeigersinn bis Mittelstetten) und zur Reichstadt Rothenburg (von Mittelstetten bis Speiersteige). Zu Schillingsfürst gehörte noch, räumlich getrennt, das Amt Wildenholz (außerhalb des Kartenbildes)

Wirtschaftliche Verhältnisse:

Die Staatsfinanzen Brandenburg-Ansbachs waren unter dem „Wilden“ Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich (reg. 1729 – 1757) zerrüttet. Seinem Sohn, dem letzten Markgrafen Carl Alexander (reg. 1757 – 1791), gelang die Wende. Bei seiner Abdankung und dem Übergang an Preußen erzielte das Land hohe Überschüsse, die Verschuldung war weitgehend abgetragen.

Im Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst dagegen besserte sich die die katastrophale finanzielle Situation seit dem Schlossneubau (1723 – 1750) nicht mehr bis zum Ende der Hohenlohischen Souveränität im Jahr 1806. Schillingsfürst war hoch verschuldet. Es wurden Güter verkauft, Colonisten mit lebenslanger Steuerfreiheit angeworben, Steuereinnahmen verpfändet. Die Rückstände auf Gehalts- und Pensions-Zahlungen waren zeitweise erheblich. Die Gläubiger drängten massiv auf Zahlung. Selbst der alltägliche Bedarf des Hofes konnte nur noch gegen Barzahlung beschafft werden. Schließlich musste Karl Albrecht III. im Juli 1802 öffentlich sein fürstliches Wort geben, sich streng an die Haushalts-Etats (-Ansätze) zu halten, um das seit geraumer Vorzeit zerrüttetes Finanzwesen zu ordnen. Dabei hoffte der Fürst auf die Unterstützung durch die Gläubiger.

Politische Bedeutung:

Das ehemalige Markgraftum Ansbach wurde 1792 Teil der europäischen Großmacht Preußen. Die Herrschaft Schillingsfürst dagegen stand zu den anderen Hohenloher Linien (nur) in einem verwandtschaftlichen Nebeneinander.

Während Preußen in der großen europäischen Politik mitspielte, „lebte Hohenlohe (mit all seinen Linien) in einer totalen politischen Windstille“.

Oberhäupter:

Preußen: König Friedrich Wilhelm II. , Nachfolger Friedrich des Großen, (reg. 1786 – 1797), dann Friedrich Wilhelm III. (reg. 1797 – 1840).

Friedrich Wilhelm II. (Gemälde von Anton Graff, etwa 1792; Quelle: Wikimedia Commons)

Schillingsfürst: Fürst Karl Albrecht I., 1719 -1793 (reg. 1751 – 1793), ließ seinen gemütskranken Sohn, mit dem er heftig um die Mitgift dessen Frau stritt, unter Kuratel stellen. Vormund wurde er selber, später Prinz Franz Karl.

Fürst Karl Albrecht II., Sohn von Karl Albrecht I., 1742 – 1796 (reg. unter Kuratel seines Bruders Prinz Franz Karl von 1793 – 1796).

Fürst Karl Albrecht III., Sohn von Karl Albrecht II., 1776 – 1843 (reg. ab 1796; bis zu seiner Volljährigkeit 1797 unter Vormundschaft seines Onkels Prinz Franz Karl).

Federführende Personen in der Vergleichssache

Freiherr Carl August von Hardenberg war der „Kopf“ des nun preußischen Fürstentums Brandenburg-Ansbach und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet.

Karl August Fürst von Hardenberg (Gemälde von Friedrich Georg Weitsch, nach 1822)

Hardenberg ging später als einer der großen preußischen Reformer, als Außenminister und Kanzler Preußens in die Geschichte ein. Er hatte klare Vorstellungen zur Umgestaltung des bisher markgräflichen Landes. Zunächst leitete er die Geschäfte in Ansbach, ab Sommer 1797 von Berlin aus. Oberster Beamter in Ansbach in der Landesvergleichs-Sache wurde der Kammer- Vice-Präsident Conrad Sigmund Carl von Haenlein.

Chef der (Landes-)Regierung für die gemeinsam verwalteten beiden Herrschaften Hohenlohe-Waldenburg und Hohenlohe-Schillingsfürst war der Geheime Rat Joseph von Schaden. Er erkannte frühzeitig die Chance von Verhandlungen mit dem übermächtigen Nachbarn. Zu Schaden s. Abschnitt „Joseph von Schaden und die Finanzmisere Schillingsfürsts“.