Wie am Anfang, so endete auch der Grenzverlauf zwischen dem Königlich-Preußischen Markgraftum Brandenburg-Ansbach und dem Fürstentum Hohenlohe-Schillingsfürst an einem Dreiländereck mit der Reichstadt Rothenburg Nähe Mittelstetten. 1797 zunächst verpflockt, 1804 versteint, war die Grenze zwei Jahre später schon Geschichte. Auf beiden Seiten war jetzt Bayern. Napoleon hatte das neue Königreich für seinen Beitritt zum Rheinbund u.a. mit den beiden Fürstentümern belohnt. Nun teilte die Grenze die neu geschaffenen bayerischen Landgerichtsbezirke Leutershausen und Feuchtwangen von Schillingsfürst.
Weil später die Orte Brunst, Erlach, Eckartsweiler und Hagenau von Leutershausen sowie Dombühl von Feuchtwangen an das zu kleine Landgericht Schillingsfürst zugeteilt wurden, verliefen die spätere Bezirksamts- bzw. Landkreisgrenzen von Ansbach, Rothenburg und Feuchtwangen nur noch auf einer kleinen Strecke an der ehemalige Grenze Preußen-Schillingsfürst. Heute verläuft sie an Gemeindegrenzen von Gebsattel, Geslau, Leutershausen, Schillingsfürst, Dombühl und Wörnitz. Die Gemeinde Buch am Wald wird durch sie zwischen Gastenfelden und Hagenau durchschnitten.
Die Verpflockung im August 1798 musste wetterbedingt mehrmals unterbrochen werden. Bei Pflock 53 (Nähe Altengreuth) musste man sich am 11. August um zwei Uhr nachmittags wegen eines eingefallenen starken Regens nach Leipoldsberg zurückziehen (man konnte erst abends nach Schillingsfürst zurück). Fünf Tage später unterbrach nachmittags um vier Uhr ein schreckliches Unwetter mit starkem Regen die Verpflockung. Man musste in der nahen Ebertsmühle ein Obdach suchen und konnte erst abends um 8 Uhr nach Schillingsfürst zurückkehren. Am nächsten Tag konnte man erst mittags weitermachen und versuchte die Verpflockung „womöglich heute noch zu beendigen“. Das geschah mit der Einschlagung des 100. Pfahls, „nachts um 8 1/2 Uhr bei schwachem Mondlichte“.
Offiziell waren den Fürsten von Hohenlohe-Kirchberg und Hohenlohe-Schillingsfürst die gravierenden Veränderungen durch die Rheinbundakte noch nicht mitgeteilt, als die beiden am 4. September 1806 ein Schreiben an den König von Bayern richteten. Darin baten sie ihren künftigen Landesherrn, er möge „schonende Rücksicht auf unsere bisherigen Verhältnisse und auf unsere natürlichen Gefühle und Empfindungen“ nehmen und „die Besitzergreifung nicht durch ein Militair-Commando“ veranstalten. Die ihrer Souveränität beraubten Fürsten baten den König „allerunterthänigst, die ungeheucheltste feierlichste Versicherung und seiner allerdevotesten Ehrfurcht und allergetreueste Anhänglichkeit huldreichst anzunehmen“.
Am 24. September 1806, abends um 6 Uhr, war es soweit: Der Königlich bayerische Besitzergreifungs-Commissario Lang übergab in Schillingsfürst entsprechende Dokumente an den Hofrat v. Müller. Die Durchlauchtigste Frau Mutter des Fürsten war der Meinung, die Commission solle bei Müller einlogiert werden, „weil in den Wirtshäusern keine ordentliche Verpflegung zu erwarten, und im Schloß kein schickliches Zimmer zu haben ist“. Dies teilte Müller dem in Kupferzell weilenden Fürsten mit.