1797 wurde ein Vorvertrag zwischen Preußen und Schillingsfürst zur Beseitigung aller Irrungen und Vermischungen geschlossen. Erst 1803 wurde der endgültige Landesvergleich vom preußischen König Friedrich Wilhelm III. und dem Fürsten Karl Albrecht III. unterzeichnet; 1804 wurde die Grenze versteint.
Nach der Grenzziehung wurden 122 schillingsfürstische Untertanen preußisch und 65 preußischen Untertanen schillingsfürstisch.
Das Steueraufkommen der übergebenen Untertanen wurde kapitalisiert und gegenseitig aufgerechnet. Schillingsfürst erhielt 178.721 Gulden und 57 1⁄2 Kreuzer und rettete sich damit vor der Zahlungsunfähigkeit.
Viel Betrieb herrschte am 24. November 1803 auf dem Schillingsfürster Schloss: Die Herrschaft über die schillingsfürstischen Untertanen im preußischen Gebiet sollte übergeben werden. 122 Vorgeladene wurden aus der Hochfürstlichen Obhut entlassen und von preußischer Seite zu „gewissenhafter und treuer Erfüllung der ihnen gegen des Königs Majestät nunmehr obliegenden Pflichten angemahnt und sie dagegen der Königlichen Gnade und des Königl. Schutzes in allen billigen Dingen versichert. Sie wurden einzeln unter Hinweißung auf ihre des Königs Majestät bereits geleistete Huldigung als von jetzt an unmittelbare Königl. Unterthanen in Handgelübde an Eidesstatt.“
Vor diesem feierlichen Rechtsakt war durch Austausch der Ratifizierungsurkunden der Landesvergleich rechtsgültig geworden. Tags darauf wurde umgekehrt die Herrschaft über 65 Preußische Untertanen an Hohenlohe-Schillingsfürst übergeben.
Mit der Ausgleichssumme, die der preußische König „geruhte“, auf 185.000 Gulden aufzurunden, waren die finanziellen Schwierigkeiten Schillingsfürsts nicht beseitigt. Es konnten nur die dringendsten, überfälligen Schulden bedient werden. Noch vor Eingang der Ausgleichssumme gönnte sich der Fürst zwei kostspielige Auslandsreisen „ohne Staatsinteresse“, wie ihm sein Chef der Regierung, der Geheimrat von Schaden verärgert vorhielt.